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Aktuelles

23.09.2015

376/2014 und LBA Referat B2,Flugbetrieb

 

Mit dem Rundschreiben B 232-30 301-430.01.03.02/04/2015 fordert das LBA auf, die Maßnahmen zur Umsetzung der EU Verordnung 376/2014 dem Referat B2, Flugbetrieb des Luftfahrtbundesamtes mizuteilen.

Derzeit ist das LBA als nationaler Focal Point für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen gem. EU-Verordnung 376/2014 benannt. Das Luftfahrtbundesamt nutzt das Systems ECCAIRS bereits, um Meldungen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) bzw. der Unfallmeldung nach §5 LuftVO und Meldungen der Luftaufsicht zu analysieren.

Möglicherweise wird das LBA zukünftig für die Verarbeitung der Meldungen gem. EU-Verordnung 376/2014 und Bereitstellung der gesetzlich geforderten Meldewege einschließlich dem digitalen E5X-Format unter Verwendung der ECCAIRS-Taxonomie als Focal Point abgelöst.

 
11.09.2015

BAZL/FOCA - EU 376/2014 - Workshop zur Direktive

 

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt informiert ausführlich zu der EU-Verordnung 376/2014 und diskutiert mit Organisationen und der Industrie Aspekte zur Umsetzung dieser Rechtsvorschrift.

Termin

Bei den Eidgenossen wird diese Richtlinie – nach aktuellem Kenntnisstand – zum 01.02.2016 in Kraft treten – somit 2,5 Monate nach dem Ablauf des Übergangszeitraums in der EU.

Mit der Einführung der EU-Verordnung 376/2014 wird das obligatorische und das freiwillige Meldesystem SWANS (Swiss Aviation Notification System) abgelöst.

Online-Plattform

Unklar ist derzeit, ob die EU die angekündigte länderübergreifende Online-Erfassungsplattform produktiv bereitstellen kann. Sollte diese nicht der Fall sein, erwägt die Schweiz, ein eigenes Erfassungssystem nach dem Vorbild Österreichs oder Italiens aufzubauen.

Datenschnittstelle

Nach Aussage des BAZL ist die E5X-Schnittstelle weitestgehend fertiggestellt und bis auf „some minor problems“ produktiv.

Inkonsistenzen - ECCAIRS-Taxonomie und bestehende SMS-Implementierungen

Dieses EU-konforme Klassifizierungsschema wird – unserer Meinung nach – den größten Anpassungsaufwand mit sich bringen.

Grundsätzlich kann jede Organisation ihr bestehendes SMS beibehalten bzw. unverändert weiterführen.

In der Praxis wird es dann aber keine Kongruenz zwischen den Meldungen an die jeweilige „Competent authority“ und den eigenen Meldungen geben – die Datenfelder passen einfach nicht zueinander oder die statt N Auswahlmöglichkeiten existieren M andere.

Gerade im Hinblick darauf, dass die Meldungen abhängig von Risikominderungsmaßnahmen (actions/mitigation) oder abschließenden Investigations zusätzlich mehrfach aktualisiert an die zuständige nationale Behörde übermittelt werden, trägt dieser Zustand nicht zur Transparenz bei.

Doppelterfassungsaufwand für bestehende SMS-Implementierungen

Wenn bestehende SMS-Implementierungen wie beispielsweise eControl aviation nicht die ECCAIRS-Taxonomie zur Formulierung von Meldungen bereitstellen, bringt die Verordnung 376/2014 Doppelerfassungs- und Synchronisationsaufwand mit sich. Zusätzlich müssen Meldefristen etc. überwacht werden und Kennzahlen für die „offiziellen“ Occurences nachgebildet werden.

BAZL wünscht sich Mandatory Datafields für bestehende SMS-Implementierungen (24 von 263)

Um Inkonsistenzen zu vermeiden und den Informationsaustausch zu erleichtern erwartet der BAZL, dass bestehende SMS-Implementierungen zukünftig zumindest die 24 Pflichtdatenfelder verwenden.

Und die restlichen 239 Datenfelder?

Damit ist noch keine Aussage über die verbleibenden 239 Datenfelder getroffen, mit denen die Occurences sehr gut klassifiziert werden können.

Die statistische Aussagekraft nationaler ECCAIRS-Datenbanken und damit auch der europäische Zentralspeicher ECR hängt maßgeblich davon ab, ob spezifische Datenfelder zu den einzelnen Occurence categories (Wertebereich 430) ausgewertet werden können.

Es ist unserer Einschätzung nach wahrscheinlich, dass die EU diesbezüglich zukünftig Anstrengungen unternehmen wird.

Zusammenfassend wird jedes Occurencemanagement in der EU in Bezug auf Safety-Parameter den Standards der ECCAIRS-Taxonomy folgen müssen.

 
08.09.2015

Neuer Info-Flyer vefügbar: eControl mobile

 

Neuer Info-Flyer verfügbar: eControl mobile - Mobile Datenerfassung für eForms und Routinekontrollen.

eControl mobile transportiert die Funktionalität von eControl auf die mobile Plattform Windows 8+10 und ermöglicht eine ergonomisch optimierte Datenerfassung per Tablet(Touch) direkt am Ort des Geschehens. Die mobile Datenerfassung erfolgt vollkommen Ortsunabhängig sowohl on- als auch offline.

Der Info-Flyer steht ab sofort im Servicebereich als Download zur Verfügung.

eControl mobile Flyer

 
17.08.2015

Kontrollen, Verstöße und keine Strafen!

 

Prozessmanagement statt Bestrafung

Die Bestrafung von Verstößen ist nur für die Abweichungen anwendbar, die in einem vermeidbaren persönlichen Fehlverhalten begründet sind.

Eine wirkungsvolle Vermeidung von diesen Abweichungen kann allerdings nicht auf einzelne Personen zielen sondern muss die Prozessketten fokussieren, die nicht korrekt umgesetzt werden bzw. bei deren Umsetzung Verstöße gegen Regularien zu beobachten sind.

Verstoßmanagement ist Compliancemanagement

Das Compliancemanagement sorgt dafür und weist nach, dass sich die Organisation in Einklang mit den Regularien befindet. Mit Prozessaudits wird diese Compliance anschließend in geeigneten Zeitabständen überprüft.

Das Verstoßmanagement ist eine wertvolle Ergänzung des Compliance- und des Auditmanagements. Als permanentes bzw. operativ ausgerichtetes Korrektiv leistet das Verstoßmanagment einen wichtigen Beitrag zur laufenden Aufrechterhaltung des Compliance-Niveaus.

Verstoßmanagement und Zielkonflikte

Das Verstoßmanagement erweist sich als besonders wertvoll, wenn gegenläufige Zielsetzungen von operativen Verfahren – oftmals der Produktivität - und Safety-, Quality- oder anderen Regularien identifiziert werden. Das Auflösen dieser Zielkonflikte ist genauso schmerzhaft wie unumgänglich.

Strafen sind eine Belastung für das Betriebsklima

Ein bestrafendes Verstoßmanagement kann nur dann funktionieren, wenn regulatorisch verantwortliche Mitarbeiter direkt der Geschäftsführung unterstellt und in ihrem Handeln frei von betrieblichen Zwängen sind. Ein regulatorisch verantwortlicher Mitarbeiter kann nicht als Verstoßbeauftragter Strafen für die Kollegen verhängen, mit denen er in anderer Tätigkeit zusammenarbeiten soll.

Für straflose und nicht personenbezogene Verstöße besteht generell Akzeptanz, weil nicht das Verhalten des Einzelnen sondern der Prozesses fokussiert wird.

Ein gutes Verstoßbewusstsein begreift einen dokumentierten Verstoß als wichtiges Element zur gemeinsamen Verbesserung des Safety- oder Qualitätsniveaus.

Prozessabweichung und Betriebsteil statt Ausweisnummer!

Die Klassifizierung von Verstößen ist eine notwendige Voraussetzung für eine systematische Analyse. Statt der für das bestrafende Verstoßmanagement obligatorischen Personal- oder Ausweisnummer sind für das prozessorientierte Verstoßmanagement Betriebsteile, Equipments und Ortsinformationen zur Identifikation von Hotspots wesentlich wertvoller.

Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten

Die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Mitbestimmungsgremien ist oftmals ein erfolgskritischer Faktor für das Verstoßmanagement. Ein auf Verhaltenskontrolle ausgerichtetes Verstoßmanagement wird sich - berechtigterweise - nur schwer mit den Vorstellungen Betriebs- und Personalräte in Einklang bringen lassen. Ein Verstoßmanagement, daß hingegen Zielkonflikte adressiert und dafür sorgt, dass die Widersprüche aus maximaler Arbeitsleistung und Einhaltung von Verfahrensanweisungen nicht auf dem Rücken der ausführenden Mitarbeiter ausgetragen werden, kann sich der Unterstützung aller Beteiligten sicher sein.

Verstöße und keine Strafen!

 
14.07.2015

Merhba Malta!

 

Wir begrüßen den Malta International Airport (LMML,MLA) im Kreise der eControl User. Malta ist am ersten Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten und Teil des Single European Sky.

Der Malta International Airport nimmt in Kürze das eControl Compliancemanagement zur Umsetzung der Verordnung(EU) 139/2014 und der Certification specification in Betrieb.